Richtlinie Vermietung BGZ für Veranstaltungen (Covidvorschriften) ab 20.12.2021
Es muss unterschieden werden zwischen Veranstaltungen bei denen alle Teilnehmenden über ein Covid-Zertifikat 2G (geimpft oder genesen) verfügen und Veranstaltungen 2G+ bei denen alle Teilnehmenden über ein Covid-Zertifikat (geimpft oder genesen) und zusätzlich einen negativen Test verfügen. Für andere Konstellationen wird das BGZ nicht vermietet.
Veranstaltungen bei denen alle ab 16 Jahren über ein Covid-Zertifikat 2G (geimpft oder genesen) verfügen:
Veranstaltungen 2G+ bei denen alle ab 16 Jahren über ein Covid-Zertifikat (geimpft oder genesen) und zusätzlich über einen negativen Test verfügen. Personen deren vollständige Impfung, Auffrischungsimpfung (Booster) oder Genesung nicht länger als 4 Monate zurückliegen, sind von der Testpflicht ausgenommen:
Der jeweilige Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, die Covid-Zertifikate zu überprüfen. Ebenso ist er für die Einhaltung der oben aufgeführten Covidregeln verantwortlich.
Schmitten, im Dezember 2021
Pfarrei Schmitten